Hauswirtschaftliche Hilfe und Alltagsbetreuung durch den monatlichen Entlastungsbeitrag der Pflegekassen
Hauswirtschaftliche Hilfe und Alltagsbetreuung

Fenster putzen, Rasen mähen, einkaufen gehen – bei manchen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sind Pflegebedürftige auf Hilfe angewiesen.
Oft übernehmen dies Nachbarn oder Familienangehörige, meist noch zusätzlich zur eigentlichen Pflege. Um Entlastung zu schaffen, hat der Gesetzgeber reagiert. Seit 2017 gibt es den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich für hauswirtschaftliche Leistungen und Alltagsbetreuung für Pflegebedürftige, unabhängig von ihrem individuellen Pflegegrad.
Vergütet werden können so z. B. neben Hilfe im Haushalt Betreuungsangebote, Kulturbegleitungen oder Fahrten zum Arzt. Nicht abrechenbar sind private Haushaltshilfen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Entlastungsbeitrages ist deshalb, einen zugelassenen „familienentlastenden Dienst“ zu beauftragen.
Auch in der Wedemark gibt es verschiedene Angebote und Möglichkeiten. Sind Sie interessiert, erhalten Sie weitere Informationen bei den unterschiedlichen Anbietern dieser entlastenden Dienste oder auch der Freiwilligenagentur der Gemeinde Wedemark.